Ambulante Betreuung
Das Ambulant unterstützte Wohnen ist eine Wohnform im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XI) für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Bei gleichzeitiger Assistenz in der eigenen Häuslichkeit zur Bewältigung der individuellen Probleme der Nutzer*innen wird im Rahmen der Betreuungsleistungen des Dienstes die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit gewährleistet. Diese Arbeit wird als aufsuchender Dienst geleistet.
Oberstes Ziel ist, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie möglich abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben eigenständig zu gestalten. Grundsätzlich wird angestrebt, den Klient*innen später ein Leben außerhalb der Betreuung zu ermöglichen, ihnen Hilfestellung zu gewährleisten, an gesellschaftlichen und kulturellen Lebensvollzügen teilhaben zu können.
Betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen, die in familienähnlichen Konstellationen aber nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen (Gastfamilien) ist eine besondere Form der Wohnbetreuung erwachsener Menschen mit Beeinträchtigung. Sie stellt eine Alternative zum Wohnen in einer Wohneinrichtung dar.
Ambulant Unterstütztes Wohnen (AUW)
Das Ambulant Unterstützte Wohnen ist ein individuell ausgerichtetes Angebot, das für die Nutzer*innen Betreuungsleistungen in ihrer eigenen Wohnung beinhaltet. Sowohl Menschen mit einer psychischen als auch Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung können die von ihnen abrufbaren Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Die Intensität der Hilfeleistungen orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Hilfebedarfen der Nutzer*innen, damit ihnen eine für sie umsetzbare selbständige und selbstbestimmte Lebensführung möglich sein kann.
Der ambulante Unterstützungsdienst berät Interessent*innen zu Fragen der sozialhilferechtlichen Antragsstellung.
Intensiv Ambulant Unterstütztes Wohnen (IAW)
Für Menschen, die sich das alleinverantwortliche Leben in einer eigenen Wohnung noch nicht zutrauen und tägliche Betreuungskontakte benötigen, bietet das Haus vom Guten Hirten eine Betreuung im intensiv Ambulant Unterstützten Wohnen (IAW) an. Dabei liegt die Zielrichtung für die Bewohner*innen ebenfalls in der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dazu kommt ein verstärkter Fokus auf die Sicherung der täglichen Struktur. In dieser Wohnform leben die Bewohner*innen in einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft. Der Wohnraum wird an die bewerbenden Klient*innen vermietet. Die Wohngemeinschaft wird durch eine pädagogische Fachkraft geleitet. Alle Bewohner*innen erhalten personenzentrierte Fachleistungsstunden durch qualifizierte Assistenzkräfte, die die Planung und Umsetzungen von Zielen und Maßnahmen individuell begleiten. Darüber hinaus werden organisatorische Dinge für das Leben in der Wohngemeinschaft in der Gruppe besprochen und unter Anleitung geregelt.
Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF)
Das Betreute Wohnen in Gastfamilien ist eine besondere Wohnbetreuung für erwachsene Menschen mit (psychischen) Beeinträchtigungen. Die Betroffenen leben in einer Gastfamilie und werden durch diese betreut. Diese Lebens- und Betreuungsform soll Menschen mit Beeinträchtigung eine an ihren individuellen Bedürfnissen orientierte familienbezogene Betreuung ermöglichen.
Das Familienpflegeteam des Hauses vom Guten Hirten begleitet die Gastfamilie und die Betreuten in diesem Betreuungsprozess durch eine kontinuierliche Beratung vor Ort.
Für das Betreute Wohnen in Gastfamilien gelten die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für das Betreute Wohnen in Gastfamilien erwachsener beeinträchtigter Menschen.
Kontakt Pädagogische Leitung AUW & IAW
- Simone Gielen
- gielen@guterhirte.de
- (0251) 37 87 652
-
Mauritz-Lindenweg 61
48145 Münster
Kontakt Verwaltungsleitung AUW & IAW
- Uwe Mende
- mende@guterhirte.de
- (0251) 37 87 607
-
Mauritz-Lindenweg 61
48145 Münster